Kanalprüfung

Hohe Umweltstandards, Gesetze, DIN Normen und technische Regeln schreiben die Dichtheitsprüfungen an Abwassersystemen vor.

Dabei wird das zu prüfende System mit Absperrorganen verschlossen und mit Luft oder Wasser beaufschlagt. In einer vorgeschriebenen Prüfzeit darf eine bestimmte Menge an Luft oder Wasser entweichen. Der Verlust wird mit einer Messsonde und PC aufgezeichnet und ausgewertet. Als Dokumentation erhalten Sie ein Prüfprotokoll.

Normen

Neu verlegte Abwasserleitungen DIN EN 1610 Wasser/ Luft
Bestehende Abwasserleitungen ATV M 143 Teil 6
§61a Landeswassergesetz ATV M 143 Teil 6
  DIN 1986 Teil 30
Leichtflüssigkeitsabscheider DIN 1999-100
Fettabscheider DIN 4040- 100

Hausanschlussprüfung

Hausanschlussprüfung

Gesetzliche Grundlage der Dichtheitsprüfung:

Das Landeswassergesetz NRW schreibt in § 61a vor, dass private Abwasserleitungen spätestens bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit überprüft werden müssen.

Die Gemeinde kann durch Satzung abweichende Fristen für die erstmalige Prüfung festlegen. Dieses ist grundsätzlich in Wasserschutzgebieten vorgesehen.

Welche Leitungen müssen geprüft werden?
Alle Abwasserleitungen auf dem Grundstück, die im Erdreich verlegt sind und Schmutzwasser ableiten. Dieses sind in der Regel die Hausanschlussleitung und die Leitungen unter der Bodenplatte.

Wie wird die Dichtheitsprüfung durchgeführt?
Für die Dichtheitsprüfung gibt es unterschiedliche Prüfverfahren:

Optische Dichtheitsprüfung

Optische Dichtheitsprüfung

Gem. DIN 1986-30 umfasst die Dichtheitsprüfung  mindestens die optische Prüfung mittels Kanalfernsehen. Bei der optischen Inspektion werden die Leitungen mit einer abbiegefähigen Kamera (Satellitenkamera) befahren und die Schäden dokumentiert.

Sie erhalten als Dokumentation in der Regel eine DVD, Schadensberichte, Lageplan und eine Bescheinigung.

Vor der Dichtheitsprüfung sollten die Abwasserleitungen mittels Wasserhochdruck gereinigt werden.

Druckprüfung mit Luft oder Wasser

Druckprüfung mit Luft und Wasser

Sollte durch die optische Befahrung eine Prüfung der Rohrleitungen nicht möglich sein, bzw. schreibt die Kommune die Dichtheitsprüfung per Satzung vor, muss an allen unterirdisch verlegten Rohrleitungen eine Dichtheitsprüfung gem. DIN/ EN 1610 bzw. ATV M 143-Teil 6 durchgeführt werden. Dazu werden die Rohrleitungen mit Dichtkissen abgesperrt und mit Luft oder Wasser befüllt. Die Rohrleitungen werden dann mit einem definierten Druck beaufschlagt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der vorgegebene Druckverlust in einer bestimmten Zeit nicht überschritten wird. Das Resultat wird durch Messprotokolle dokumentiert.

Hinweis: Bei neuverlegten Leitungen oder wesentlichen Änderungen muss ebenfalls eine Druckprüfung durchgeführt werden.

Dokumentation

Dokumentation

Als Ergebnis der Dichtheitsprüfung bekommen Sie

  • eine DVD mit der Kamerabefahrung der Abwasserleitungen
  • einen Bericht über den Zustand der Leitungen bei der optischen Inspektion
  • ein Prüfprotokoll bei Druckprüfungen
  • einen skizzierten Lageplan der Abwasserleitungen
  • eine Bescheinigung durch den Sachkundigen, ob bestanden oder nicht bestanden

Link Sachkundige Dichtheitsprüfung

Film Hausanschlussprüfung